WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Weit, eng oder gar nicht? Unterschiedliche Entscheidungen zu den Bestpreisklauseln von Hotelportalen

Weit, eng oder gar nicht? Unterschiedliche Entscheidungen zu den Bestpreisklauseln von Hotelportalen

Mette Alfter / Dr. Matthias Hunold

Bereits seit einiger Zeit ist zu beobachten, wie verschiedene nationale Wettbewerbsbehörden in Europa unterschiedlich zu Bestpreisklauseln in den Verträgen zwischen Hotelportalen und Hotels entscheiden. So untersagte das Bundeskartellamt HRS bereits im Dezember 2013 – und Booking.com („Booking“) im Dezember 2015 – die Verwendung jeglicher Bestpreisklauseln in den Verträgen mit Hotels in Deutschland. Im April 2015 akzeptierten die Wettbewerbsbehörden in Frankreich, Italien und Schweden Verpflichtungszusagen von Booking, die Bestpreisklauseln zu verengen. Dieser Artikel zeigt die Hauptunterschiede zwischen diesen Entscheidungen auf, erläutert die primären Schadenstheorien aus ökonomischer Sicht und schließt mit einem Ausblick über Implikationen für mögliche

WUW 11/2016 S. 526>>

zukünftige Fälle zu Paritätsklauseln und ähnlichen vertikalen Beschränkungen des Internetvertriebs.

Wide, narrow or not at all? Different decisions with respect to best price