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Mehrkomponentengeschäfte: Transportdienstleistungen als separate Leistungsverpflichtungen unter IFRS 15?

Mehrkomponentengeschäfte: Transportdienstleistungen als separate Leistungsverpflichtungen unter IFRS 15?

Dipl.-Vw. Juliane-Rebecca Upmeier

Ein wahres Füllhorn an Änderungen hält IFRS 15 für seine Anwender bereit. Mit den nunmehr bestehenden, konkreten Vorschriften zur bilanziellen Abbildung sog. „Mehrkomponentengeschäfte“ sucht der Standardsetter einer bislang nur ungenügend geregelten Thematik gerecht zu werden. Hiervon (potenziell) betroffen sind u.a. auch Unternehmen, welche nebst Güterverkauf auch den Transport der vertriebenen Güter zum Kunden anbieten. De lege lata stellen derartige Geschäftsvorfälle u.U. Mehrkomponentengeschäfte dar und sind in der Konsequenz entsprechend zu bilanzieren. Unter welchen Voraussetzungen die ausgeführten „Transportaktivitäten“ ein Mehrkomponentengeschäft begründen und welche Herausforderungen in der Bilanzierungspraxis hieraus erwachsen können, ist Thema dieses Beitrags. Feststellbar ist u.a., dass das Vor- oder Nichtvorliegen eines Mehrkomponentengeschäfts maßgeblich vom Zeitpunkt des Übergangs der Verfügungsgewalt über die Güter auf den Kunden