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Ertragsteuerliche Behandlung von virtuellen Währungen (Kryptowährungen)

Ertragsteuerliche Behandlung von virtuellen Währungen (Kryptowährungen)

OFD NRW, Kurzinformation vom 20.04.2018

Virtuelle Währungen wie z.B. Bitcoin basieren auf der Idee einer staatlich nicht kontrollierten Ersatzwährung mit begrenzter Geldmenge. Die Verwaltung und Schöpfung neuer Werteinheiten erfolgt über ein vorbestimmtes mathematisches Verfahren in einem dezentralen Rechnernetz. Eine Zentralbank, die diese Aufgabe bei realen Währungen wahrnimmt, existiert nicht. Durch diese kryptografischen Berechnungen kann prinzipiell jeder Teilnehmer an der „Geldschöpfung“ (sog. Mining) teilhaben. Mit virtuellen Währungen können inzwischen zahlreiche Waren, Dienstleistungen etc. erworben werden. Bitcoins und andere Kryptowährungen stellen zwar kein gesetzliches Zahlungsmittel dar, wurden aber durch die