Kirchhof / Seer, EStG
Glossar

Glossar

Kirchhof/Seer (Hrsg.)

Kirchhof/Seer, EStG 23/2024 - 2995>>

Abgeltungsteuer

Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer, die Kapitalerträge in einem für Massenverfahren geeigneten Pauschalsatz besteuert. Einkünfte aus Kapitalvermögen werden mit einer proportionalen Steuer von 25 % belastet. Werbungskosten werden allenfalls pauschaliert abgezogen, Verluste nur begrenzt verrechnet. § 20 Rn. 4, 10, 12

Absetzung für Abnutzung und Substanzverringerung

Die Absetzungen verteilen in einem typisierenden Verfahren Aufwendungen für bestimmte langlebige Wirtschaftsgüter nach dem Wertverzehr, den ein abnutzbares Wirtschaftsgut durch den Einsatz zur Einnahmeerzielung erfährt. § 7 Rn. 1. Die vom BMF herausgegebenen AfA-Tabellen bieten typisierte Daten, um die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes zu schätzen. Diese Tabellen beanspruchen eine (widerlegbare) Vermutung der inhaltlichen Richtigkeit. § 7 Rn. 54. Zu den Abschreibungsmethoden vgl. § 7 Rn. 47, 71, 80, 94, 111; § 7a; § 7g; § 7h; § 7i

Additive Gewinnermittlung

Mitunternehmerschaften ermitteln ihren Gewinn additiv. Der für die Gewerbesteuer bedeutsame Gewinn der Mitunternehmerschaft ergibt sich aus einer Zusammenfassung (Addition) des Gesellschaftsgewinns und der Sondergewinne der einzelnen Mitunternehmer. Die aus der Beteiligung resultierenden gewerblichen Einkünfte des Mitunternehmers setzen sich aus seinem Gewinnanteil und seinem Sondergewinn zusammen. § 15 Rn. 238