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Bilanzierung von Versicherungsverträgen nach IFRS 17

Bilanzierung von Versicherungsverträgen nach IFRS 17

Sebastian Boochs

Sebastian Boochs
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IFRS 17 „Versicherungsverträge“, der erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2021 beginnen, anzuwenden sein wird, bildet den Abschluss der großen Reformprojekte des IASB in den letzten Jahren. Zentrale Bedeutung wird dieser Standard naturgemäß für Versicherungsunternehmen haben, die nun erstmals international einheitliche Regelungen zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen bekommen. Der Vorgängerstandard IFRS 4 erlaubt es lediglich, bislang unterschiedliche Bilanzierungskonzepte, die auf nationalen GAAP basieren, auch unter IFRS anzuwenden. Mit IFRS 17 wird auch eine konzeptionelle Lücke geschlossen, sodass es Versicherungsunternehmen ermöglicht wird, IFRS 9 anzuwenden. Doch die Annahme, IFRS 17 sei ein reiner Branchenstandard, ist falsch, denn der Standard gilt grundsätzlich für jeden Vertrag, der die Definition eines Versicherungsvertrags nach IFRS 17 erfüllt. Unternehmen sind also gut beraten, sich frühzeitig mit dem Standard zu beschäftigen und zu prüfen, ob man in den Anwendungsbereich des Standards fällt oder nicht. Um hierbei zu unterstützen, gibt Denisa Lleshaj in ihrem Beitrag ab S. 315 einen detaillierten Einblick in die Anforderungen des allgemeinen Ansatz- und Bewertungsmodells des IFRS 17.

Nachdem IFRS 16 zur Leasingbilanzierung zum 01.01.2019 in Kraft getreten ist, wird sich nun zeigen, ob die Implementierungsprojekte zu einem erfolgreichen Übergang auf die fachlichen, prozessualen und systemseitigen Anforderungen des Standards geführt haben. Dabei ist auch sicherzustellen, dass die von IFRS 16 geforderten qualitativen und quantitativen Angaben im Anhang ermittelt und berichtet werden können. Hinweise zum Darstellungs- und Ermittlungsvorgehen in Bezug auf die Anhangangaben nach IFRS 16 geben Sylvia Weidinger, Melanie Schunk und Dr. Narbeh Haddad in ihrem Beitrag ab S. 324.

Ende Mai hat das IASB die Änderungsvorschläge im Rahmen des Annual-Improvements-Projekts für den Zyklus 2018-2020 veröffentlicht. In dem Entwurf ED/2019/2 werden geringfügige, aber klarstellende Änderungen an mehreren Standards zusammengefasst, um so eine Verbesserung der in IFRS-Finanzberichten vermittelten Informationen zu erreichen. Im Einzelnen werden in ED/2019/2 Änderungen an IFRS 1, IFRS 9, IAS 41 und IFRS 16 zur Diskussion gestellt. Die Stellungnahmefrist läuft bis zum 20.08.2019. Dr. Jan-Velten Große stellt ab S. 313 die Änderungsvorschläge vor und unterzieht sie einer kritischen Würdigung.

Dem Zusammenhang von Finanzkommunikation und Fremdkapitalkosten widmen sich Prof. Dr. Henning Zülch, Philipp Ottenstein und Carl W. Weuster in ihrem Beitrag ab S. 359. Während die Feststellung, dass eine gute Finanzkommunikation zu geringeren Eigenkapitalkosten führt, empirisch als erwiesen angesehen werden kann, ist dem Einfluss auf die Fremdkapitalkosten bislang nur geringe Aufmerksamkeit geschenkt worden. Basierend auf den erhobenen Daten im Rahmen des Wettbewerbs Investor’s Darling zeigen die Autoren, dass Investitionen in eine gute Finanzkommunikation auch zu sinkenden Fremdkapitalkosten führen.

Ich wünsche Ihnen eine hilfreiche Lektüre dieser und der weiteren Themen dieser Ausgabe und allen Lesern, deren Sommerurlaub in den nächsten Wochen bevorsteht, eine schöne und erholsame Urlaubszeit.

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