DCGK: Kodexreform 2019 beschlossen
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) hat am 09.05.2019 eine neue Fassung des DCGK beschlossen. Enthalten sind u.a. neue Regelungen zur Vorstandsvergütung sowie Konkretisierungen der Anforderungen an die Unabhängigkeit von Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat. Der neue Kodex wird erst nach Inkrafttreten des ARUG II