Teilwertabschreibung auf Anteile an eingestellten offenen Immobilienfonds
BFH, Urteil vom 13.02.2019 – XI R 41/17
Der Teilwert von Anteilen an offenen Immobilienfonds, deren Ausgabe und Rücknahme endgültig eingestellt ist, ist der Börsenkurs der Anteile im Handel im Freiverkehr. Eine