KoR
Anhangangaben nach IFRS 16 für Leasingnehmer
– Hinweise zum Darstellungs- und Ermittlungsvorgehen –

Anhangangaben nach IFRS 16 für Leasingnehmer

– Hinweise zum Darstellungs- und Ermittlungsvorgehen –

WP/StB Sylvia Weidinger / WP Melanie Schunk / Dr. Narbeh Haddad

IFRS 16 ändert nicht nur grundlegend die Leasingnehmerbilanzierung, sondern fordert vom Abschlussersteller auch erweiterte qualitative und quantitative Angaben im Anhang. Hierzu war es ratsam, bereits während der Implementierungsprojekte bzw. spätestens bis zur Aufstellung der ersten (Zwischen-)Berichterstattung festzulegen, wie sich die Angaben inhaltlich zusammensetzen als auch aus welchen Quellen diese generiert werden sollen, um unnötige Komplexitäten im Abschlusserstellungsprozess zu vermeiden.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Anhangangaben zu Umstellungseffekten vor Erstanwendung
  • III. Anhangangaben in der Zwischenberichterstattung im Jahr der Erstanwendung
  • IV. Anhangangaben zum Geschäftsjahresende im Jahr der Erstanwendung
  • V. Fazit

I. Einleitung

IFRS 16 ist von allen Unternehmen, die nach IFRS berichten, spätestens für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2019 beginnen anzuwenden. 1 Die sog. Off-balance-Bilanzierung