KoR
Einkünftekorrektur bei Ausbuchung einer Darlehensforderung im Konzern

Einkünftekorrektur bei Ausbuchung einer Darlehensforderung im Konzern

BFH, Urteil vom 27.02.2019 – I R 73/16

Zur Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Ausbuchung einer unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderung hat der BFH mit fünf Leitsätzen entschieden und dabei in Bestätigung vorheriger Rspr. (Urteil vom 29.10.1997 – I R 24/97, BStBl. II 1998 S. 573 = DB 1998 S. 804) zunächst darauf hingewiesen, dass die Abgrenzung zwischen betrieblich veranlassten Darlehen und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Einlagen anhand der Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten vorzunehmen ist. Einzelnen Kriterien des Fremdvergleichs ist dabei nicht die Qualität unverzichtbarer Tatbestandsvoraussetzungen beizumessen. Die weiteren Leitsätze lauten:

  1. Der Topos des sog.