KoR
Inanspruchnahme externer Dienstleister durch WP

Inanspruchnahme externer Dienstleister durch WP

Wirtschaftsprüfer (WP) können seit der Einführung des neuen § 50a WPO Tätigkeiten, wie z.B. IT-Wartung oder Cloud-Datenspeicherung, rechtssicher auf externe Dienstleister auslagern. Allerdings geht mit dieser Möglichkeit