KoR
Ausgewählte Neuregelungen der EU-Verordnung zur Abschlussprüfung und Prüfungsqualität (Teil 3)
– Eine empirische Bestandsaufnahme bei deutschen Unternehmen mit DPR-Fehlerfeststellungen –

Ausgewählte Neuregelungen der EU-Verordnung zur Abschlussprüfung und Prüfungsqualität (Teil 3)

– Eine empirische Bestandsaufnahme bei deutschen Unternehmen mit DPR-Fehlerfeststellungen –

Camilla Fiallo, M.Sc. / Prof. Dr. Renate Hecker

Die Neuregelungen der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (EU-VO) sollen zur Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfung von PIEs beitragen. In diesem dritten Teil des Beitrags werden für Unternehmen mit DPR-Fehlerveröffentlichungen und eine Stichprobe von Vergleichsunternehmen ohne Fehlerveröffentlichungen freiwillige Prüferwechsel analysiert. Aus den Ergebnissen kann kein Argument gegen die Einführung einer externen Rotation abgeleitet werden.

Inhaltsübersicht

  • IX. Einleitung zu Teil 3
  • X. Untersuchungsergebnisse – Externe Rotation
  • XI. Zusammenfassung und Einschränkungen der Untersuchung

IX. Einleitung zu Teil 3

Die Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (EU-VO) über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIEs) vom April 2014 hat mit dem Ziel der Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfung bei PIEs u.a. die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen (NPL) durch den Abschlussprüfer sowohl hinsichtlich der