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Erstanwendung neuer IFRS in den Abschlüssen 2018

Erstanwendung neuer IFRS in den Abschlüssen 2018

Sebastian Boochs

Sebastian Boochs
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Einen Schwerpunkt der diesjährigen Jahresabschlusserstellung stellt sicherlich die erstmalige Anwendung des neuen Standards IFRS 15 dar. Auch wenn die bereits vorab erstellten Auswirkungsanalysen gezeigt haben sollten, dass sich die Konsequenzen der neuen Konzeption zur Erfassung von Umsatzerlösen realiter im Unternehmen in Grenzen halten werden, so verdienen sie dennoch besondere Aufmerksamkeit, ist doch die „Top-Line“ der Gesamtergebnisrechnung von den Änderungen betroffen. Um einen Überblick zu geben, wie Unternehmen mit dieser Neuerung umgehen, und Rückschlüsse auf Verbesserungspotenziale zu ermöglichen, stellen Prof. Dr. Isabel von Keitz und Rainer Grote in ihrem Beitrag ab S. 73 die Ergebnisse einer Analyse zur Erstanwendung von IFRS 15 in Konzernhalbjahresberichten zum 30.06.2018 von SDAX-Unternehmen vor und leiten daraus Empfehlungen für die Umsetzung im Konzernabschluss 2018 ab.

Besonderes Augenmerk auf die Anwendung der neuen Standards werden auch die diesjährigen Enforcementprüfungen legen. Die von der Europäischen Kapitalmarktaufsichtsbehörde ESMA bereits im Vorfeld verlautbarten Prüfungsschwerpunkte mit deutlichem Fokus auf den neu anzuwendenden Standards IFRS 15, IFRS 9 sowie den Anhangangaben zu den voraussichtlichen Auswirkungen des IFRS 16 haben daher wohl niemanden überrascht, und mit den nationalen Prüfungsprioritäten Lagebericht und Segmentberichterstattung hat auch die DPR keine neuen Kaninchen aus dem Hut gezaubert. Die reibungslose Umsetzung der in den Prüfungsschwerpunkten genannten Themen ist trotzdem aber kein Selbstläufer, wie die Ausführungen von Dr. Bernd Kliem und Jan Kosma in ihrem Beitrag ab S. 53 zeigen. Die Autoren geben darin Hinweise, worauf die DPR bei den angesprochenen Themenbereichen besonders achten wird und wie Unternehmen diese standardkonform umsetzen können – schließlich gilt es die kostspieligen Zusatzprüfungen und damit verbundenen Aufwendungen so weit wie möglich in Grenzen zu halten.

Bei der Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen stellt die Bilanzierung erworbener immaterieller Vermögenswerte und hier insb. die Bewertung von Marken eine oftmals zeitintensive Herausforderung dar. Die bilanzielle Abbildung erschöpft sich dabei bekanntlich nicht in der Darstellung im Konzernabschluss nach IFRS, sondern muss auch handels- und bilanzsteuerrechtlich erfolgen. Eine genauere Betrachtung der Anforderungen nach IFRS, HGB und Bilanzsteuerrecht zeigt, dass in den Einzelregelungen Unterschiede bestehen, die zu unterschiedlichen Bewertungen von Marken führen können. Dieser Fall ist insb. bei unbegrenzten Nutzungsdauern nach IFRS einschlägig, da sich in dem Fall wertrelevante Einflüsse auf die finanziellen Überschüsse und den abschreibungsbedingten Steuervorteil (tax amortisation benefit) ergeben. Unternehmen müssen vor diesem Hintergrund daran interessiert sein, die unterschiedlichen Auswirkungen der verschiedenen Wertansätze zu kennen, da – wie Dr. Tobias Stork genannt Wersborg und Svea Emmerich in ihrem Beitrag ab S. 61 zeigen – es nicht empfehlenswert ist, unreflektiert einen Wert für alle Regelungssysteme zu übernehmen.

Ich wünsche Ihnen eine hilfreiche Lektüre dieser und der weiteren Themen dieser Ausgabe.

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