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Ad-hoc-Publizität gem. MMVO

Ad-hoc-Publizität gem. MMVO

In einer gemeinsamen Studie „Zwei Jahre EU-Marktmissbrauchsverordnung“ haben das Deutsche Aktieninstitut und Hengeler Mueller Unternehmen des DAX, MDAX, TecDAX, SDAX und des Freiverkehrs auf anonymer Basis zu ihren Erfahrungen mit der Marktmissbrauchsverordnung befragt, die seit Juli 2016 in Kraft ist. Nach am 12.12.2018 bekannt gegebenen Ergebnissen plädieren die Unternehmen für eine Präzisierung der Regelungen der Ad-Hoc-Publizität und weniger bürokratische Vorgaben bei Insiderlisten und Managers´ Transactions.

Hintergrund ist, dass seit Inkrafttreten der EU-Missbrauchsverordnung MMVO im Jahr 2016 für börsennotierte Unternehmen neue Compliance-Regeln gelten. „Die Ziele der EU-Marktmissbrauchsverordnung, den Anlegerschutz zu verbessern und das Vertrauen in die Integrität der Finanzmärkte zu stärken, sind grds. begrüßenswert. Bei allem Verständnis dafür müssen die Regelungen aber so eindeutig gefasst sein, dass die betroffenen Unternehmen in der Praxis nicht vor unlösbare Probleme in