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Anwendung der Eigenbedarfsausnahme nach IFRS 9
– Ausgewählte Besonderheiten der Energiewirtschaft am Beispiel typischer Future-Stromkontrakte –

Anwendung der Eigenbedarfsausnahme nach IFRS 9

– Ausgewählte Besonderheiten der Energiewirtschaft am Beispiel typischer Future-Stromkontrakte –

Dipl.-Kfm. (FH) René Pollmann / Prof. Dr. Inge Wulf

Energieversorgungsunternehmen kontrahieren im Zuge ihrer Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Stromterminkontrakten, die aufgrund der Nichterfüllung eines (oder mehrerer) Own-Use-Kriterien häufig in den Anwendungsbereich des IFRS 9 fallen. In dem Beitrag werden Abgrenzungsfragen im Zusammenhang mit der Eigenbedarfsausnahme thematisiert und branchenspezifische Besonderheiten der Energiewirtschaft herausgestellt. Zudem wird der aktuelle Diskussionsstand des IFRS IC im Hinblick auf die buchhalterische Erfassung physisch erfüllter Warentermingeschäfte aufgegriffen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Wesensmerkmale typischer Future-Stromkontrakte
  • III. Warentermingeschäfte im Anwendungsbereich von IFRS 9
    • 1. Eigenverbrauchsverträge und Nettoausgleich
    • 2. Nettoausgleich und ähnliche Verträge
    • 3. In Geld umsetzbarer Vermögenswert
    • 4. Erfüllung von Jahres- und Quartals-Futures durch Kaskadierung
    • 5. Bedarfsanpassung durch Kontraktprofilierung
  • IV. Fazit

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