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Angaben zur erstmaligen Anwendung von IFRS 15
– praktische Umsetzung in den Zwischenberichten zum 30.06.2018 und Empfehlungen für den Konzernabschluss 2018 –

Angaben zur erstmaligen Anwendung von IFRS 15

– praktische Umsetzung in den Zwischenberichten zum 30.06.2018 und Empfehlungen für den Konzernabschluss 2018 –

Prof. Dr. Isabel von Keitz / WP/StB Rainer Grote

Die Auswertung der Konzernhalbjahresabschlüsse per 30.06.2018 von 44 SDAX-Unternehmen hat gezeigt, dass sich die Reform der Ertragserfassung nur auf einzelne Unternehmen wesentlich auswirkt. Aufgrund der qualitativen Wesentlichkeit des IFRS 15 sollten u.E. aber auch Unternehmen, für die IFRS 15 zu keinen (wesentlichen) Änderungen hinsichtlich der Ertragserfassung geführt hat, zumindest ausführen, dass sie IFRS 15 erstmalig angewandt haben, was Gegenstand des IFRS 15 ist und dass die Erstanwendung zu keinen Auswirkungen/Änderungen geführt hat. Auf Basis der Analyse der Angaben in den Zwischenabschlüssen wurden Empfehlungen erarbeitet, wie die nach IAS 8.28 bzw. IFRS 15.C geforderten Angaben in den Konzernabschlüssen 2018 gestaltet werden können.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Kurzüberblick über die regulatorischen Anforderungen
    • 1. Übergangsmethoden für die Erstanwendung des IFRS 15
    • 2. Angaben zur erstmaligen Anwendung des IFRS 15 im