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Steuerbilanzieller Ausweis von Genussrechtskapital

Steuerbilanzieller Ausweis von Genussrechtskapital

FinMin. NRW, Erlass vom 18.07.2018 – S 2133-000036-V B 1/S 2741-91-V B 4

Die Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben sich hinsichtlich der Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital bei Genussrechten darauf verständigt, dass Genussrechte einen schuldrechtlichen Charakter haben. Daher ist Genussrechtskapital nach den