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IFRIC 23 in europäisches Recht übernommen

IFRIC 23 in europäisches Recht übernommen

Die EU hat IFRIC 23 „Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung“ für die Anwendung in Europa übernommen. IFRIC 23 wurde entwickelt, um die Bilanzierung von Unsicherheit in Bezug auf Ertragsteuern klarzustellen. Die Interpretation ist auf zu versteuernde Gewinne (steuerliche Verluste), steuerliche Basen