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Änderungen an IAS 1 und IAS 8 in Bezug auf die Definition von Wesentlichkeit finalisiert

Änderungen an IAS 1 und IAS 8 in Bezug auf die Definition von Wesentlichkeit finalisiert

Der IASB hat den Änderungsstandard „Definition von wesentlich (Änderungen an IAS 1 und IAS 8)“ herausgegeben, um die Wesentlichkeitsdefinition zu schärfen und um die verschiedenen Definitionen im Rahmenkonzept und in den Standards selbst zu vereinheitlichen. Demnach sind Informationen wesentlich, wenn vernünftigerweise zu erwarten ist, dass ihre Auslassung, fehlerhafte Darstellung oder Verschleierung die Entscheidungen der primären Adressaten von Mehrzweckabschlüssen beeinflussen können. Drei neue Aspekte der überarbeiteten Definition sollten insb. beachtet werden:

  1. „Verschleierung“: In der bestehenden