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Tourismuswirtschaft: Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung des sog. Reisevorleistungseinkaufs eines Reiseveranstalters

Tourismuswirtschaft: Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung des sog. Reisevorleistungseinkaufs eines Reiseveranstalters

FG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2018 – 3 K 2728/16 G

Der sog. Hoteleinkauf eines Pauschalreiseveranstalters unterliegt nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG; es fehlt jedenfalls an der Voraussetzung des fiktiven Anlagevermögens des Reiseveranstalters.

Hintergrund: Die deutsche Reisebranche wird seit mehr als sechs Jahren mit einer kaum verständlichen Rechtsansicht der Finanzverwaltung behelligt und zu Unrecht mit GewSt auf den Reisevorleistungseinkauf belastet. Wie sich aus der Auskunft der Bundesregierung aus einer noch im August 2018 gestellten Anfrage der Grünen ergibt (BT-Drucks. 19/4136), zahlten Reiseveranstalter im Jahre 2010 31,8 Mio. € GewSt. Bis zum Jahre 2013 stieg dieser Betrag auf 67,5 Mio. € an. Dieser Einnahmequelle hat das FG Düsseldorf vorerst einen Dämpfer verpasst.

Sachverhalt: Ein Reiseveranstalter bezog auf unterschiedlichen Wegen Hotelkontingente, vornehmlich im Ausland. Die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen