Rangrücktritt führt nicht zwingend zum Passivierungsverbot
FG Münster, Urteil vom 13.09.2018 – 10 K 504/15 K,G,F
Eine von der Alleingesellschafterin gegenüber einer GmbH für Gesellschafterforderungen abgegebene Rangrücktrittserklärung, die eine Tilgung auch aus dem freien Vermögen zulässt, führt nicht zu einem Passivierungsverbot. Dies hat das FG Münster klargestellt.
Sachverhalt: Eine GmbH, die im Streitzeitraum keine operativen Tätigkeiten ausübte, hatte Verbindlichkeiten gegenüber ihrer Alleingesellschafterin. Diese erklärte zur Abwendung der Überschuldung der GmbH, auf ihre Forderungen i.H.v. maximal ca. 3 Mio. € hinter die Forderungen aller anderen gegenwärtigen und zukünftigen Gläubiger in der Weise zurückzutreten, dass die Forderungen nur aus sonst entstehenden