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Offenlegung der Jahresabschlüsse: Fristablauf

Offenlegung der Jahresabschlüsse: Fristablauf

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat nach Angaben der WPK vom 08.11.2018 darauf hingewiesen, dass Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2017 fristgerecht bis zum Ende des Jahres 2018 einzureichen sind. Ansonsten droht ein Ordnungsgeldverfahren. Das BfJ stellt sich darauf ein, dass Anfang 2019 bis zu 185.000 Unternehmen ein Ordnungsgeld angedroht werden muss. Offenlegungspflichtig sind KapGes.,