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ED/2018/2: Ergänzung von IAS 37 hinsichtlich des Kostenbegriffs zur Identifikation von Drohverlusten
– Bestandteile unvermeidlicher Kosten nun nach Vorbild von IFRS 15

ED/2018/2: Ergänzung von IAS 37 hinsichtlich des Kostenbegriffs zur Identifikation von Drohverlusten

– Bestandteile unvermeidlicher Kosten nun nach Vorbild von IFRS 15

Dr. Jan-Velten Große

Der IASB schlägt mit ED/2018/2 eine Ergänzung von IAS 37 vor. Damit soll konkretisiert werden, welche Kosten bei der Identifikation, ob ein Vertrag belastend ist, zu berücksichtigen sind. In IAS 37.68 werden (unbestimmte) Kostenbegriffe verwendet; deren Klarstellung ist Ziel dieses Änderungsentwurfs. Andere bestehende Unklarheiten in diesem Zusammenhang werden im Entwurf (leider) nicht aufgegriffen.

Inhaltsübersicht

  • I. Hintergrund
    • 1. Inhaltliche Fragestellung
    • 2. Verlauf der Erarbeitung einer Lösung
  • II. Inhalte des Entwurfs
    • 1. Begriffliche Klarstellung
    • 2. Übergang und Erstanwendung
  • III. Würdigung
  • IV. Nächste Schritte

I. Hintergrund

1. Inhaltliche Fragestellung

IASB und IFRS IC beschäftigten sich mehr als ein Jahr lang mit einer Eingabe zur Anwendung von IAS 37. Diese warf die auf, wie die in IAS 37.68 verwendeten Kostenbegriffe bei der Prüfung bzw. Feststellung, ob ein Vertrag als belastend (onerous) gilt – und damit ggf. eine Drohverlustrückstellung zu bilden ist – auszulegen