Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Mitunternehmerschaft
BFH, Urteil vom 19.07.2018 – IV R 39/10
Bei einer doppelstöckigen PersGes. gehört zum Gewerbeertrag der Untergesellschaft nach § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG der Gewinn
BFH, Urteil vom 19.07.2018 – IV R 39/10
Bei einer doppelstöckigen PersGes. gehört zum Gewerbeertrag der Untergesellschaft nach § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG der Gewinn