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Nutzungsüberlassung von geleasten Firmenwagen an Arbeitnehmer
– Führt die Nutzungsüberlassung von Firmenfahrzeugen zu einem Unterleasingverhältnis i.S.v. IFRS 16? –

Nutzungsüberlassung von geleasten Firmenwagen an Arbeitnehmer

– Führt die Nutzungsüberlassung von Firmenfahrzeugen zu einem Unterleasingverhältnis i.S.v. IFRS 16? –

Prof. Dr. Christian Fink / WP/StB/CPA Prof. Dr. Jochen Pilhofer / Sascha B. Herr, M.A.

IFRS 16 beinhaltet erstmals explizite Regelungen zur Bilanzierung sog. „Unterleasingverhältnisse“. Besondere Bedeutung könnten diese Regelungen für das Firmenwagenleasing entfalten. Hierbei stellt sich regelmäßig die Frage, ob die spezifischen Regelungen zu Unterleasingverhältnissen nach IFRS 16 für die bilanzielle Abbildung der Nutzungsüberlassung von geleasten Firmenwagen an Arbeitnehmer (überhaupt) einschlägig sind. Der vorliegende Beitrag analysiert, ob Nutzungsüberlassungen geleaster Firmenwagen (oder anderer Firmenfahrzeuge, wie z.B. Elektrofahrräder) an Arbeitnehmer als Unterleasingverhältnisse i.S.v. IFRS 16 qualifizieren und somit eine separate Bilanzierung des Hauptleasingverhältnisses (head lease) und des Unterleasingverhältnisses (sublease) geboten ist.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Kurzreflexion der normativen Vorgaben zur Bilanzierung von Unterleasingverhältnissen nach IFRS 16
  • III.