KoR
Zweifelsfragen im Zusammenhang mit § 6b Abs. 2a EStG

Zweifelsfragen im Zusammenhang mit § 6b Abs. 2a EStG

BMF, Schreiben vom 07.03.2018 – IV C 6 – S 2139/17/10001

Nach § 6b Abs. 2a Satz 1 EStG i.d.F. des StÄndG 2015 kann die festgesetzte Steuer, die auf einen Gewinn i.S.d. § 6b Abs. 2 EStG entfällt, auf Antrag des Stpfl. in fünf gleichen Jahresraten entrichtet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass im Jahr der Veräußerung eines nach § 6b Abs. 1 Satz 1 EStG begünstigten Wirtschaftsguts oder in den folgenden vier Jahren ein in § 6b Abs. 1 Satz 2 EStG bezeichnetes Wirtschaftsgut angeschafft oder hergestellt wird oder werden soll, das einem Betriebsvermögen