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Ertragsteuerrechtliche Behandlung von forstwirtschaftlichen Flächen als Betriebsvermögen eines Erwerbsbetriebs

Ertragsteuerrechtliche Behandlung von forstwirtschaftlichen Flächen als Betriebsvermögen eines Erwerbsbetriebs

BMF, Schreiben vom 18.05.2018 – IV C 7 – S 2232/0-02

Als Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von forstwirtschaftlichen Flächen als Betriebsvermögen eines Erwerbsbetriebs die Verfahrens- und Beurteilungsgrundsätze zusammengefasst. Hierbei wird Forstwirtschaft als die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Grund und Bodens zur Gewinnung und Verwertung von Rohholz und anderen