KoR
Rückkaufoptionen im Kfz-Handel im Zusammenhang mit Leasing-Restwertmodellen

Rückkaufoptionen im Kfz-Handel im Zusammenhang mit Leasing-Restwertmodellen

OFD NRW, Verfügung vom 24.04.2018 – S 2137 – 2012/0007 – St 143

Entsprechend dem Ergebnis einer Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene wird im sog. Leasing-Restwertmodell der Audi AG der endfällig zu zahlende Beteiligungsbetrag der Kfz-Händler zur betragsmäßigen Sicherung der Höhe der Anschaffungskosten des zurückerworbenen Pkw gezahlt und gehört daher zu den Anschaffungskosten i.S.d. § 255 Abs. 1 HGB. Die Beteiligungsbeträge sind beim Kfz-Händler nicht rückstellungsfähig, da diese Aufwendungen zukünftige