KoR
Gewinn aus als Gegenleistung für Vermögensübertragung zu gewährende Aktien

Gewinn aus als Gegenleistung für Vermögensübertragung zu gewährende Aktien

BFH, Urteil vom 17.01.2018 – I R 27/16

Die Rückwirkung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 erfasst nach Wortlaut, Systematik und Zweck der Vorschrift das von der übertragenden Körperschaft auf die Übernehmerin übertragene Vermögen, nicht hingegen die für