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Erste Legislativvorschläge zur Umsetzung des Aktionsplans zur nachhaltigen Finanzierung veröffentlicht

Erste Legislativvorschläge zur Umsetzung des Aktionsplans zur nachhaltigen Finanzierung veröffentlicht

Im Januar 2018 hat die hochrangige Expertengruppe (High-Level Expert Group, HLEG) zu nachhaltiger Finanzierung, die von der EU-Kommission eingerichtet wurde, ihren abschließenden Bericht veröffentlicht, der strategische Empfehlungen für ein Finanzsystem enthält, das nachhaltige Investitionen unterstützt. Die EU-Kommission hat auf die Empfehlungen reagiert, indem sie im März 2018 einen Aktionsplan zu einem nachhaltigen Finanzwesen bekannt gab. Nun wurden Gesetzesvorschläge veröffentlicht, die darauf abzielen, zu ermitteln, welche Investitionen nachhaltig sind. Kernpunkte der Vorschläge sind laut Mitteilung der EU-Kommission:

  1. 1.

    Einheitliches EU-Klassifikationssystem („Taxonomie“): Anhand der vorgesehenen harmonisierten Kriterien lässt sich bestimmen, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit ökologisch nachhaltig ist. Die Kommission wird Schritt für Schritt festlegen, welche Tätigkeiten als „nachhaltig“ zu betrachten sind. Dabei wird sie bestehenden Marktpraktiken und Initiativen Rechnung tragen