KoR
Ertragsteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen: Nichtanwendungserlass

Ertragsteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen: Nichtanwendungserlass

BMF, Schreiben vom 29.03.2018 – IV C 6 – S 2140/13/10003

Mit seinem Schreiben hat das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder entschieden, dass die Grundsätze der BFH-Urteile vom 23.08.2017 (I R 52/14, X R 38/15) nicht über die entschiedenen Einzelfälle hinaus anzuwenden sind. Die Finanzverwaltung sieht sich an die mit BMF-Schreiben vom 27.04.2017 (BStBl. I 2017 S. 741 = DB 2017 S. 996) veröffentlichte Vertrauensschutzregelung im Umgang mit Altfällen (Schuldenerlass bis einschließlich 08.02.2017) durch den Willen des