Änderungen an IAS 40 und IFRS 9 sowie IFRIC 22 in europäisches Recht übernommen
Die EU hat neben den Änderungsstandards „Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien (Änderungen an IAS 40)“ und „Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (Änderungen an IFRS 9)“ auch die