KoR
ED/2018/1: Anpassungen von IAS 8 hinsichtlich freiwilliger Änderung von Bilanzierungsmethoden
– Endlich Klarheit: IFRS IC-Entscheidungen sind nicht verbindlich –

ED/2018/1: Anpassungen von IAS 8 hinsichtlich freiwilliger Änderung von Bilanzierungsmethoden

– Endlich Klarheit: IFRS IC-Entscheidungen sind nicht verbindlich –

Dr. Jan-Velten Große

Der IASB schlägt mit ED/2018/1 eine Anpassung von IAS 8 bzgl. freiwilliger Änderungen von Bilanzierungsmethoden vor. Damit wird unterstrichen, dass vom IFRS IC getroffene Auslegungsentscheidungen nicht bindend sind. Sollte ein Unternehmen sich veranlasst sehen, deshalb seine Bilanzierung in Einklang mit der Auslegung des IFRS IC zu bringen, ist diese Methodenänderung als freiwillig zu werten.

Inhaltsübersicht

  • I. Hintergrund
  • II. Inhalte des Entwurfs
  • III. Würdigung
  • IV. Nächste Schritte

I. Hintergrund

IAS 8Accounting Policies, Changes in Accounting Estimates and Errors“ regelt grds. folgende Aspekte: 1

  1. Grundlagen zur Entwicklung bzw. Festlegung von Rechnungslegungsmethoden (policies);

  2. Änderungen von Rechnungslegungsmethoden (changes in accounting policies);

  3. Änderungen von Schätzungen (changes in accounting estimates);

  4. Korrekturen von Fehlern (correction of errors).

Die Regelungen betreffend Änderungen von Rechnungslegungsmethoden unterscheiden noch, ob eine solche Änderung