Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle ab 2020
Zur geplanten Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle hat der Europäische Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) eine politische Einigung erzielt, die auf entsprechende Berichtspflichten ab dem 01.07.2020 hinausläuft.
Die Ersteller und Vermarkter bestimmter, grenzüberschreitender Steuergestaltungen (sog. „Intermediäre“) werden verpflichtet, Einzelheiten zu dem jeweiligen Steuermodell an die zuständigen Finanzbehörden zu melden. Betroffen hiervon sind u.a. auch Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer sowie Steuerberater und Rechtsanwälte. Nach dem