KoR
Zur Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen und der Abzinsung von Pensionsrückstellungen

Zur Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen und der Abzinsung von Pensionsrückstellungen

BFH, Urteil vom 09.11.2017 – III R 10/16

Die Höhe der Nachforderungszinsen (§ 233a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO) für in das Jahr 2013 fallende Verzinsungszeiträume verstößt weder gegen den Gleichheitssatz noch gegen das Übermaßverbot.

BFH-Begründung: Der BFH befasst sich zunächst mit Grundaussagen des Gleichheitssatzes und kommt dann zum Ergebnis, dass die Zinsregelung der AO nicht die verfassungsrechtlichen Grenzen überschreitet. § 233a AO regelt die sog. Vollverzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen. Die Verzinsung beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist, und endet mit Ablauf des Tages, an dem die Steuerfestsetzung wirksam wird. Die Zinsen betragen für jeden Monat 0,5% (§ 238 Abs. 1 Satz 1 AO) und sind vom Tag des Zinslaufbeginns nur für volle Monate zu zahlen. Die mit der typisierten Festsetzung der Nachzahlungszinsen einhergehende unterschiedliche Behandlung zwischen zinszahlungspflichtigen und nicht