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Änderung von IAS 19 – Neubewertung nach einem Planereignis

Änderung von IAS 19 – Neubewertung nach einem Planereignis

Dr. Rüdiger Schmidt, CFA

Die im Februar 2018 veröffentlichten Änderungen an IAS 19 regeln die Bilanzierung der Pensionsplankosten nach einer Planänderung, -kürzung oder -abgeltung (Planereignis) eindeutiger. Nach einem Planereignis sind der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand zum Stichtag des Planereignisses zu bestimmen sowie der laufende Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für die Periode nach dem Planereignis neu zu berechnen. Dabei sind jeweils die zum Zeitpunkt des Planereignisses gültigen Annahmen zu verwenden.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Änderungen an IAS 19
    • 1. Hintergrund
    • 2. Änderungen an IAS 19 im Einzelnen
    • 3. Weitere Sachverhalte
    • 4. Erstanwendung
    • 5. Kritische Würdigung
  • III. Änderungen an IFRIC 14
  • IV. Indossierungsempfehlung der EFRAG
  • V. Thesenförmige Zusammenfassung

I. Einleitung

Der IASB hat im Februar 2018 Änderungen an IAS 19 veröffentlicht (Plan Amendment, Curtailment or Settlement – Amendments to IAS 19). 1 Diese Änderungen spezifizieren die Bilanzierung der