KoR
Unangemessenheit von Pkw-Aufwendungen

Unangemessenheit von Pkw-Aufwendungen

BFH, Urteil vom 10.10.2017 – X R 33/16

Die Bildung einer den Gewinn mindernden Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG a.F. ist ausgeschlossen, soweit die geplanten Aufwendungen (hier: Anschaffung mehrerer Pkw aus dem höchsten Preissegment) als unangemessen i.S.v. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG anzusehen sind.

Sachverhalt: Im Streitfall (Vermittlung von Finanzanlagen) war bei Betriebseinnahmen von 105.000 € eine Ansparabschreibung gem. § 7g Abs. 3 EStG a.F. i.H.v. 307.000 € für die geplante Anschaffung von drei Fahrzeugen mit voraussichtlichen Anschaffungskosten von 400.000 € für eine Limousine, von 450.000 € für einen Sportwagen und von 120.000 € für einen Pkw-SUV gebildet worden. Das hiermit befasste FA erkannte die Ansparabschreibung für die Limousine und den Sportwagen der Klägerin, die keine Mitarbeiter beschäftigte, nicht an, da die Anschaffungskosten hierfür i.S.d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG nicht angemessen seien, und erhöhte entsprechend den Gewinn.

BFH-Argumentation: Der BFH kommt zu