Anwendung von IFRS 5 auf finanzielle Vermögenswerte bei Banken
Dipl.-Ök. Matthias Albrecht
Banken stellen ihre Vermögenswerte in der Bilanz nach Liquidität und nicht nach Fristigkeiten dar. Die für die Anwendung von IFRS 5 notwendige Unterscheidung von kurz- und lang-fristigen Vermögenswerten ist somit nach dem erwarteten Realisierungszeitpunkt der Vermögenswerte vorzunehmen.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Anwendungsbereich und Zielsetzung von IFRS 5
- III. Unterscheidung von kurz- und langfristigen Vermögenswerten
- 1. Vorbemerkungen
- 2. Realisierung innerhalb des normalen Geschäftszyklus
- 3. Handelszwecke
- 4. Realisierung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag
- 5. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
- 6. Fazit
- IV. Zusammenfassung
I. Einleitung
IFRS 5 hat u.a. die Bilanzierung von zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten zum Gegenstand (IFRS 5.1). Die Einstufungs- und Darstellungspflichten sowie – von bestimmten Ausnahmen abgesehen – die Bewertungsvorschriften des IFRS 5 gelten für alle in der Bilanz angesetzten langfristigen