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Anwendung von IFRS 5 auf finanzielle Vermögenswerte bei Banken

Anwendung von IFRS 5 auf finanzielle Vermögenswerte bei Banken

Dipl.-Ök. Matthias Albrecht

Banken stellen ihre Vermögenswerte in der Bilanz nach Liquidität und nicht nach Fristigkeiten dar. Die für die Anwendung von IFRS 5 notwendige Unterscheidung von kurz- und lang-fristigen Vermögenswerten ist somit nach dem erwarteten Realisierungszeitpunkt der Vermögenswerte vorzunehmen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Anwendungsbereich und Zielsetzung von IFRS 5
  • III. Unterscheidung von kurz- und langfristigen Vermögenswerten
    • 1. Vorbemerkungen
    • 2. Realisierung innerhalb des normalen Geschäftszyklus
    • 3. Handelszwecke
    • 4. Realisierung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag
    • 5. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
    • 6. Fazit
  • IV. Zusammenfassung

I. Einleitung

IFRS 5 hat u.a. die Bilanzierung von zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten zum Gegenstand (IFRS 5.1). Die Einstufungs- und Darstellungspflichten sowie – von bestimmten Ausnahmen abgesehen – die Bewertungsvorschriften des IFRS 5 gelten für alle in der Bilanz angesetzten langfristigen