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Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Der Abschlussprüfer hat bei der Abschlussprüfung zu beurteilen, ob die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommene Einschätzung der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit angemessen ist. Außerdem beurteilt er, ob nach seinem Ermessen eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die einzeln oder insgesamt bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Damit könnte das Unternehmen möglicherweise nicht in der Lage sein, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf seine