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Bilanzierung von Software und Aktivierung von Herstellungskosten

Bilanzierung von Software und Aktivierung von Herstellungskosten

Der Hauptfachausschuss des IDW hat zur Bilanzierung entgeltlich erworbener Software beim Anwender (IDW ERS HFA 11 n.F.) und zur Aktivierung von Herstellungskosten (IDW ERS HFA 31 n.F.) zwei neue Entwürfe von Stellungnahmen zur Rechnungslegung verabschiedet. Mit den Entwürfen sollen vor allem punktuelle Anpassungen der Verlautbarungen an den DRS 24 „Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss“ vorgenommen werden, der erstmals verpflichtend auf Konzernabschlüsse für das nach dem 31.12.2016 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden ist.

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