KoR
Einbringung und ehemals erforderlicher Wechsel von der Einnahmenüberschussrechnung zur Bilanzierungspflicht

Einbringung und ehemals erforderlicher Wechsel von der Einnahmenüberschussrechnung zur Bilanzierungspflicht

FinMin. Schleswig-Holstein, Erlass vom 02.11.2017 – VI 3013 – S 1978d – 011

Die bisherige Rechtsauffassung der Verwaltung zur

  1. Einbringung eines Betriebs, für den der Gewinn im Wege der Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wird,

  2. in eine PersGes., die ihren Gewinn ebenfalls nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt,

ist mit der Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 11.04.2013 (III R 32/12, BStBl. II 2014 S. 242 = DB 2013 S. 1938) überholt. Hier war bisher von der Erforderlichkeit eines Wechsels zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG ausgegangen worden. Das FinMin. weist zu dieser bisherigen Rechtsauffassung auf Rn. 24.03 UmwStE 2011 (BStBl. I 2011 S. 1314 = DB