KoR
Bewertung von Verbindlichkeiten in Fällen der Unternehmensinsolvenz

Bewertung von Verbindlichkeiten in Fällen der Unternehmensinsolvenz

Im Rahmen einer Kurzinformation vom 22.09.2017 hat die OFD NRW zu der Frage Stellung genommen, ob und ggf. zu welchem Zeitpunkt in den Fällen, in denen über das Vermögen eines Unternehmens das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners abweichend vom Nennwert mit dem niedrigeren Wert zu bewerten sind. Ein geänderter Wertansatz würde dann zu einem entsprechenden Gewinnausweis führen. Die OFD weist in drei Abschnitten auf folgende Sachverhalte hin (s.u. DB 2017 S. 2580 = DB1252228):

  1. Grundsätzliche Passivierungspflicht wegen wirtschaftlicher Belastung,

  2. Restschuldbefreiung nach §§ 286, 300 InsO,

  3. Forderungsverzicht und Erlöschen der Schuld i.S. der InsO.

Grundsätzliche Passivierungspflicht: Die gem. § 155 Abs. 1 InsO unberührt bleibenden handels- und steuerrechtlichen Pflichten zur Buchführung im Rahmen des Insolvenzverfahrens umfassen auch die Verpflichtung zur ordnungsmäßigen Bilanzaufstellung und Bewertung. Somit sind die grundsätzlichen Bilanzierungs-