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Neuerungen bei Pro-Forma-Finanzinformationen

Neuerungen bei Pro-Forma-Finanzinformationen

Das IDW hat gem. Mitteilung vom 18.08.2017 den IDW Rechnungslegungshinweis: Erstellung von Pro-Forma-Finanzinformationen (IDW RH HFA 1.004) und den IDW Prüfungshinweis: Prüfung von Pro-Forma-Finanzinformationen (IDW PH 9.960.1) überarbeitet. Ziel der Verlautbarungen ist die Darstellung der jeweiligen Vorgehensweise im deutschen Berufsstand bei Pro-Forma-Finanzinformationen, die freiwillig oder aufgrund der besonderen Anforderungen der EU-Prospektverordnung erstellt werden.

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