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Zur Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Zur Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Die EU-Kommission hat einen Richtlinienentwurf zur Erweiterung des Informationsaustauschs in Steuersachen veröffentlicht, wonach „Finanzintermediäre“ wie StB, Rechtsanwälte oder Banken verpflichtet werden sollen, grenzüberschreitende Gestaltungen anzuzeigen. Der DStV sieht das Vorhaben der EU-Kommission zur Erweiterung des Informationsaustauschs in Steuersachen in einer Stellungnahme vom 21.08.2017 kritisch. Zwar beschränken die Anknüpfung an grenzüberschreitende Sachverhalte als auch die Kennzeichen, die eine Berichtspflicht auslösen sollen, den Anwendungsbereich dem Grunde nach auf die relevanten Fälle aggressiver Steuergestaltung. So muss z.B. eine Steuerersparnis das hauptsächliche Ergebnis der Gestaltung sein, aus der Einbindung einer „Steueroase“ oder der Verletzung der OECD