E-Rechnungs-Verordnung verabschiedet
Kurz vor der Bundestagswahl haben die Bundesregierung und das Bundesministerium des Inneren (BMI) die mit Spannung
KOR 10/2017 S. 464erwartete E-Rechnungs-Verordnung auf den Weg gebracht. Dabei wurde deutlich über die nötigen EU-Vorgaben hinausgegangen, etwa bei der verbindlichen Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung.
Während die EU lediglich die verbindliche Annahme und Weiterverarbeitung (ausschließlich) elektronischer Rechnungen durch die Verwaltung als Rechnungsempfänger vorschreibt, sind nach dem Willen der Bundesregierung hierzulande nun künftig auch die Rechnungssteller verbindlich in der Pflicht, elektronische Rechnungen zu übermitteln. Nicht betroffen von dieser „Verpflichtung zum E-Invoicing“ sind lediglich Rechnungen aus Direktaufträgen bis zu