IDW-Positionspapier zur nichtfinanziellen Erklärung
Der Gesetzgeber hat mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz bestimmte große Unternehmen verpflichtet, ihre (Konzern-)Lageberichte künftig um eine nichtfinanzielle Erklärung zu erweitern. Der Umfang der Berichterstattung wird durch die Beschränkung auf wesentliche, auch mit Geschäftsverlauf und Lage verbundene Aspekte sinnvoll beschränkt. Die Befassung mit solchen wesentlichen Themen dürfte für Vorstände