KoR
Voraussetzungen der gewinnneutralen Realteilung

Voraussetzungen der gewinnneutralen Realteilung

BFH, Urteil vom 30.03.2017 – IV R 11/15

Der BFH wendet sich ausdrücklich gegen die restriktivere Auffassung der Finanzverwaltung, die gem. BMF-Schreiben vom 20.12.2016 (IV C 6 S 2242/07/10002:004, BStBl. I 2017 S. 36 = DB 2017 S. 97 = DB1226044) eine Gewinnneutralität nur dann gewähren will, wenn der ausscheidende Gesellschafter einen Teilbetrieb oder einen Mitunternehmeranteil erhält. Gesellschafter können künftig nun weitergehend als bisher aus ihren PersGes. gewinnneutral und damit ohne Aufdeckung stiller Reserven ausscheiden.

Sachverhalt: Ein Gesellschafter hatte seinen Anteil an einer KG zunächst in eine neu gegründete Ein-Mann-GmbH & Co. KG eingebracht, die dann sogleich unter demselben Datum aus der KG ausschied. Zur Abfindung erhielt die ausscheidende neue Gesellschaft alle Wirtschaftsgüter eines nicht als Teilbetrieb organisierten Geschäftsbereichs der KG, den sie anschließend fortführte. Die Finanzverwaltung hat dazu unter Einbeziehung einer kurz zuvor vorgenommenen