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Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen

Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen

BMF, Schreiben vom 06.04.2017 – IV B 6-S 1315/13/10021 :046

Nach den Vorgaben des Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (FKAustG) werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen erstmalig zum 30.09.2017 zwischen dem BZSt und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staats i.S.d. § 1 Abs. 1 FKAustG automatisch ausgetauscht (§ 27 Abs. 1 FKAustG). Dem BZSt sind hierfür von den meldenden