KoR
Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen

Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen

BMF, Schreiben vom 27.04.2017 – IV C 6 – S 2140/13/10003

Die bisher im Rahmen des sog. Sanierungserlasses gewährte Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen soll gesetzlich festgeschrieben werden. Mit seinem o.g. Schreiben hat das BMF bis dahin eine Fortführung der bisherigen Regelung im sog. Sanierungserlass bekannt gemacht. Hintergrund ist, dass der Große Senat des BFH mit Beschluss vom 28.11.2016 (GrS 1/15) den sog. Sanierungserlass des BMF (Schreiben vom 27.03.2003, BStBl. I 2003 S. 240, ergänzt durch das BMF-Schreiben vom 22.12.2009 (BStBl. I 2010 S. 18 = DB 2010 S. 83)) als gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verstoßend gekippt hat. Dies hat ungewöhnlich schnell (vgl. Hillmer, KSI 2017 S. 49) den Gesetzgeber auf den Plan gerufen und auch eine aktuelle Stellungnahme des BMF bewirkt.

BMF-Regelungen: In Reaktion auf diese gesetzgeberische Entwicklung (im Rahmen des Entwurfs eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen) und vor