Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Franchiseverträgen und bei Mietaufwendungen
BFH, Urteil vom 12.01.2017 – IV R 55/11
Aufwendungen für gesetzlich ungeschütztes Erfahrungswissen technischer, gewerblicher, wissenschaftlicher oder auch betriebswirtschaftlicher Art (Know-how) fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG. Der Hinzurechnung nach § 8 Abs. 1 Buchst. f GewStG unterliegt aber der Teil eines einheitlichen Franchiseentgelts, der auf die Überlassung gewerblicher Schutzrechte entfällt. Der betreffende Teil ist ggf. durch Schätzung zu bestimmen (zum Volltext s. DB1239147).
Hinweis: Mit Urteil vom