KoR
Verlustabzug bei Beteiligungserwerb: Verfassungswidrige Normen erfordern gesetzliche Neuregelung

Verlustabzug bei Beteiligungserwerb: Verfassungswidrige Normen erfordern gesetzliche Neuregelung

BVerfG, Beschluss vom 29.03.2017 – 2 BvL 6/11

Zur Ungleichbehandlung von KapGes. beim Verlustabzug infolge eines schädlichen Beteiligungserwerbs nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG) hat das BVerfG entschieden.

Leitsätze: In drei Leitsätzen hat das BVerfG seine Auffassung wie folgt präzisiert:

1. § 8c Satz 1 KStG i.d.F. des UntStRefG 2008 vom 14.08.2007 (BGBl. I 2007 S. 1912) sowie § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG i.d.F. des Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen vom 12.08.2008 (BGBl. I 2008 S. 1672) und den nachfolgenden Fassungen bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften vom 20.12.2016 (BGBl. I 2016 S. 2998) sind mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, soweit bei der unmittelbaren Übertragung innerhalb von fünf Jahren von mehr als 25% des gezeichneten Kapitals an einer KapGes. auf einen Erwerber (schädlicher Beteiligungserwerb) insoweit die bis zum schädlichen